Stell dir vor: Du wachst auf mit dem ersten Licht des Tages. Der Duft feuchter Erde liegt in der Luft. Nebelschwaden ziehen lautlos über den Wald.
Stell dir vor: Du wachst auf mit dem ersten Licht des Tages. Der Duft feuchter Erde liegt in der Luft. Nebelschwaden ziehen lautlos über den Wald. Kein Verkehr, keine Menschen. Nur du – und die Stille. Wildcampen in Deutschland ist der Traum vieler Naturbegeisterter. Doch die Realität ist komplexer: zwischen gesetzlich verboten und erlaubtem Freiheitsgefühl liegt ein schmaler Grat.
Wildcamping in Deutschland ist grundsätzlich verboten. Das bedeutet: Das freie Übernachten in der Natur – ohne ausdrückliche Erlaubnis – ist in den meisten Bundesländern gesetzlich verboten. Wer sein Zelt einfach irgendwo in den Wald stellt, handelt oft rechtswidrig. Die Strafen? Je nach Region können sie bei bis zu mehreren hundert Euro Strafe pro Nacht liegen.
Aber: Ganz so streng ist es nicht überall.
Begriffserklärung: Biwakieren – Übernachten ohne Zelt unter freiem Himmel, in einem Iglu oder in einer Schneehöhle. Campieren – Übernachten in einem kleinen Zelt außerhalb von offiziellen Campingplätzen.
In Deutschland gibt es kein einheitliches Bundesgesetz, das Wildcampen regelt. Stattdessen entscheiden die Bundesländer – und manchmal sogar einzelne Kommunen – über Regeln und Ausnahmen. Der Grundsatz lautet:
Das Übernachten in der freien Natur ist in Deutschland ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten!
Diese Regel gilt primär für das Aufschlagen eines Zeltes auf öffentlichen Plätzen, in Wäldern, Naturschutzgebieten oder auf fremden Grundstücken.
Die Bußgeldkataloge zum Thema “Illegal Campen” der einzelnen Bundesländer findest du hier.
Trotzdem gibt es Regionen, die offener mit dem Thema umgehen. In Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz findest du Trekkingplätze oder Naturflächen, die das sogenannte „sanfte Wildcamping“ weitgehend erlauben – wenn du dich an bestimmte Spielregeln hältst.
Wildcamping bedeutet:
Übernachten im Zelt, Hängematte oder Biwak,
außerhalb von offiziellen Campingplätzen,
meist auf nicht ausgewiesenen Flächen.
Doch Vorsicht: Selbst das Schlafen unter freiem Himmel – ohne Zelt – wird in manchen Regionen bereits als Wildcampen gewertet. Deshalb ist es wichtig, die lokalen Regelungen zu kennen.
Zwar gibt es in Deutschland kein klassisches legales Wildcamping wie in Skandinavien – doch es existieren Alternativen, die dem sehr nahekommen:
###1. Übernachten auf Privatgrund mit ausdrücklicher Erlaubnis Wer die ausdrückliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers hat, darf dort übernachten. Das gilt für: Wiesen
Tipp: Viele Landwirte oder Hofbesitzer ermöglichen gegen ein kleines Entgelt eine Nacht auf ihrem Gelände – oft ohne Infrastruktur, aber mit echter Nähe zur Natur.
→ Mehr zu Nomady Naturcamping bei privaten Gastgebenden.
###2. Offizielle Naturplätze und Trekkingplätze Einige Bundesländer – etwa Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein – haben auf die Nachfrage reagiert. Es entstanden sogenannte Trekkingplätze: Offizielle, minimal ausgestattete Spots mitten in der Natur. Meist darf man dort:
Diese Plätze ermöglichen legales Wildcamping – zumindest ein wenig.
###3. Biwakieren statt Campen? Das Biwakieren – also das reine Schlafen unter freiem Himmel ohne Zelt – ist in manchen Regionen geduldet, wenn: Kein Feuer gemacht wird
Aber auch hier gilt: Duldung ist keine Erlaubnis. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt vorher bei der zuständigen Forstbehörde oder Gemeinde nach.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Inputs bitte direkt an hello@nomady.camp mit dem Betreff «Wildcamping».
Bei Nomady gibt es sowohl für Nächte im Zelt als auch für die freie Übernachtung im Fahrzeug genau so wilde und doch absolut legale Alternativen. Die Plätze befinden sich bei meist privaten Gastgeber:innen und oft an Orten, die sonst nicht zugänglich sind. Auch hinsichtlich der Naturkulisse stehen die Angebote der wilden Alternative in nichts nach.