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Wildcampen in der Schweiz

Stell dir vor: Du wachst auf mit dem ersten Licht des Tages. Der Duft feuchter Erde liegt in der Luft. Nebelschwaden ziehen lautlos über den Wald.

Stell dir vor: Du wachst auf mit dem ersten Licht des Tages. Der Duft feuchter Erde liegt in der Luft. Nebelschwaden ziehen lautlos über den Wald. Kein Verkehr, keine Menschen. Nur du – und die Stille. Wildcampen in Deutschland ist der Traum vieler Naturbegeisterter. Doch die Realität ist komplexer: zwischen gesetzlich verboten und erlaubtem Freiheitsgefühl liegt ein schmaler Grat.

Zwischen Freiheit und Gesetz: Was ist in Deutschland erlaubt?

Wildcamping in Deutschland ist grundsätzlich verboten. Das bedeutet: Das freie Übernachten in der Natur – ohne ausdrückliche Erlaubnis – ist in den meisten Bundesländern gesetzlich verboten. Wer sein Zelt einfach irgendwo in den Wald stellt, handelt oft rechtswidrig. Die Strafen? Je nach Region können sie bei bis zu mehreren hundert Euro Strafe pro Nacht liegen.

Aber: Ganz so streng ist es nicht überall.

«Wildes» Übernachten im Wohnmobil, im Van oder im Auto

Einmaliges Übernachten an öffentlichen Orten

Es gelten die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückseigentümers. Erkundige dich immer vor Ort.

Auf öffentlichen Parkplätzen

Auf öffentlichen Parkplätzen müssen die Signalisierungen und Parkzeitbeschränkungen beachtet werden. Parkgebühren sind oft auch nachts zu bezahlen. Das geparkte Fahrzeug muss auf einem offiziellen Parkplatz stehen und in die Parklücke passen. Kein Campingverhalten (z. B. keine Tische oder Stühle aufstellen).

Auf Raststätten

Erkundige dich vor Ort, ob eine einmalige Übernachtung erlaubt ist. Achte auf Parkzeitbeschränkungen, blaue Zone und Gebühren für Übernachtungen.

Rastplätze

Rastplätze dienen der Kurzzeiterholung für Autofahrer. Die Parkplätze dafür sind weiß gekennzeichnet und können daher ohne zeitliche Begrenzung und kostenlos genutzt werden. Rastplätze sind in erster Linie für Chauffeure gedacht, aber auch Autofahrer und Camper mit Wohnmobilen oder Wohnwagen dürfen dort rasten (ohne Campingverhalten, keine Stühle/Tische/Markise aufstellen).

Darf man im Auto auf einem Parkplatz übernachten?

In der Schweiz sind die Regeln für das Campen im Auto nicht einheitlich. In einigen Kantonen oder Gemeinden gilt das Übernachten im Auto als wildes Campen und ist deshalb verboten. In Ausnahmefällen wird es oft toleriert, besonders dann, wenn als Argument das Bedürfnis nach Schlaf angeführt wird.

«Wildes» Übernachten mit Zelt oder Biwak

Begriffserklärung: Biwakieren – Übernachten ohne Zelt unter freiem Himmel, in einem Iglu oder in einer Schneehöhle. Campieren – Übernachten in einem kleinen Zelt außerhalb von offiziellen Campingplätzen.

Verboten – aber mit Spielraum: die rechtliche Lage

In Deutschland gibt es kein einheitliches Bundesgesetz, das Wildcampen regelt. Stattdessen entscheiden die Bundesländer – und manchmal sogar einzelne Kommunen – über Regeln und Ausnahmen. Der Grundsatz lautet:

Das Übernachten in der freien Natur ist in Deutschland ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten!

Diese Regel gilt primär für das Aufschlagen eines Zeltes auf öffentlichen Plätzen, in Wäldern, Naturschutzgebieten oder auf fremden Grundstücken.

Die Bußgeldkataloge zum Thema “Illegal Campen” der einzelnen Bundesländer findest du hier.

Trotzdem gibt es Regionen, die offener mit dem Thema umgehen. In Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz findest du Trekkingplätze oder Naturflächen, die das sogenannte „sanfte Wildcamping“ weitgehend erlauben – wenn du dich an bestimmte Spielregeln hältst.

Was genau ist „Wildcampen“?

Wildcamping bedeutet:

Übernachten im Zelt, Hängematte oder Biwak,

außerhalb von offiziellen Campingplätzen,

meist auf nicht ausgewiesenen Flächen.

Doch Vorsicht: Selbst das Schlafen unter freiem Himmel – ohne Zelt – wird in manchen Regionen bereits als Wildcampen gewertet. Deshalb ist es wichtig, die lokalen Regelungen zu kennen.

Zwar gibt es in Deutschland kein klassisches legales Wildcamping wie in Skandinavien – doch es existieren Alternativen, die dem sehr nahekommen:

###1. Übernachten auf Privatgrund mit ausdrücklicher Erlaubnis Wer die ausdrückliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers hat, darf dort übernachten. Das gilt für: Wiesen

  • Waldränder
  • Felder außerhalb von Schutzgebieten

Tipp: Viele Landwirte oder Hofbesitzer ermöglichen gegen ein kleines Entgelt eine Nacht auf ihrem Gelände – oft ohne Infrastruktur, aber mit echter Nähe zur Natur.

Mehr zu Nomady Naturcamping bei privaten Gastgebenden.

###2. Offizielle Naturplätze und Trekkingplätze Einige Bundesländer – etwa Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein – haben auf die Nachfrage reagiert. Es entstanden sogenannte Trekkingplätze: Offizielle, minimal ausgestattete Spots mitten in der Natur. Meist darf man dort:

  • Eine Nacht bleiben
  • Ohne Autoanreise
  • Mit Voranmeldung (und teils kleiner Gebühr)

Diese Plätze ermöglichen legales Wildcamping – zumindest ein wenig.

###3. Biwakieren statt Campen? Das Biwakieren – also das reine Schlafen unter freiem Himmel ohne Zelt – ist in manchen Regionen geduldet, wenn: Kein Feuer gemacht wird

  • Kein Müll hinterlassen wird
  • Man am nächsten Morgen wieder weg ist

Aber auch hier gilt: Duldung ist keine Erlaubnis. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt vorher bei der zuständigen Forstbehörde oder Gemeinde nach.

Regelungen der Bundesländer im Überblick

Das gilt es grundsätzlich zu beachten

Kein Lärm, keine Spuren

Respektiere die Privatsphäre anderer Menschen und achte auf die Nachtruhe. Auch die Tierwelt hat ein Recht auf einen ruhigen Schlaf. Vermeide Lärm und Belästigungen und hinterlasse den Platz in einem sauberen Zustand.

Abwasch und Dusche

Erledige den Abwasch nicht direkt an Gewässern und entsorge das Restwasser auch nicht darin. Verwende biologisch abbaubares Spülmittel und Zahnpaste. Sich im Bach oder Fluss zu waschen ist erlaubt, das Duschmittel sollte aber umweltverträglich sein oder ganz weggelassen werden.

Das «große Geschäft»

Verrichte dein Geschäft nur, wenn es sein muss und nicht in der Nähe von Gewässern. Fäkalkeime können den Tieren schaden. Verwende einen Plastiksack, um dein Toilettenpapier wieder mitzunehmen oder verbrenne es (nicht bei Waldbrandgefahr), nachdem du deine Hinterlassenschaft vergraben hast. Wahre Wildcamper:innen haben immer eine kleine Gartenschaufel dabei.

Feuer

In einigen Gebieten ist es verboten, Feuer zu machen. Wildtiere werden dadurch vertrieben. Achte deshalb auf Schilder, die darauf hinweisen. Sei auf jeden Fall vorsichtig, wenn du ein Feuer machst. Verwende bereits existierende Stellen und beachte die aktuelle Gefahrensituation bezüglich Waldbränden. Im Tessin und in Italien empfehlen wir, nie ein offenes Feuer zu machen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Inputs bitte direkt an hello@nomady.camp mit dem Betreff «Wildcamping».

Bei Nomady gibt es sowohl für Nächte im Zelt als auch für die freie Übernachtung im Fahrzeug genau so wilde und doch absolut legale Alternativen. Die Plätze befinden sich bei meist privaten Gastgeber:innen und oft an Orten, die sonst nicht zugänglich sind. Auch hinsichtlich der Naturkulisse stehen die Angebote der wilden Alternative in nichts nach.

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